Federn verlängern / ziehen / strecken ca. + 10-25mm
Wir werden oft gefragt, ob wir auch Federn verlängern, ziehen oder strecken können. Da das geht auch. Allerdings sind da von den Dimensionen her Grenzen gesetzt. Wir können nur Federn bearbeiten, die maximal eine Drahtstärke von 14mm haben. Die Länge ist ziemlich egal, aber sie darf nicht zu klein sein. Federn von Gewindefahrwerken sind leider nicht möglich. Die Kräfte, welche für eine Verlängerung nötig sind, müssen irgendwie in die Feder eingeleitet werden. Das geht nicht, wenn die Federn zu klein sind für unser Werkzeug. Sogenannte "Tonnenfedern" der Hinterachse sind auch nicht möglich. Bezüglich der Verlängerung ist nicht jede Feder um 25mm möglich. Das liegt am Aufbau, Wicklung, Drahtstärke und Legierung der Feder. Wir können das in etwa vorhersagen, wenn sie uns vorab eine Mail mit einem Foto der Feder zusenden. Dann kann man das in etwa eingrenzen. Wenn wir zuviel ziehen, wird die Feder krumm und die letzte Windung hat oben und unten dann keinen parallelen Verlauf mehr zur den anderen Windungen.
Hinweis:
Nachbearbeitung von Federn ist grundsätzlich ohne TÜV. Offiziell erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Aber äußerlich ist im eingebauten Zustand nichts zu erkennen. Daher sollte es beim TÜV eigentlich auch keine Probleme geben. In den meissten Fällen bei Oldtimern oder Youngtimern hat das Fahrzeug nach der Verlängerung wieder das Ursprungsmaß, wie es damals ab Werk war.
Umfangreiche Infos finden sie dazu auf unserer Seite Federn-Pressen.de
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